Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bee Safe B.V.

  1. Anwendbarkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Kaufaufträge und Verträge
    zwischen Bee Safe B.V. 82100187, nachstehend bezeichnet als „Verkäufer“, und dem Kunden, sofern die Parteien von
    diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich schriftlich abweichen.
    2. Bedingungen, die von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, wie z. B. Kauf- oder
    andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, sind zwischen den Parteien nicht gültig, es sei denn, sie wurden in
    Absprache mit dem Verkäufer vereinbart und von dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich als solche akzeptiert.
    3. Der Kunde, der der bereits zuvor mit dem Verkäufer Verträge abgeschlossen hat, bei denen diese Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen anwendbar waren, erklärt sich stillschweigend mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen auf spätere Verträge des Verkäufers einverstanden.
  2. Angebote, Zustandekommen von Verträgen
    1. Alle von dem Verkäufer unterbreiteten Angebote, Broschüren oder Preislisten sind unverbindlich, wenn nicht anderes
    ausdrücklich schriftlich angegeben wird. Der Verkäufer kann ein Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach der Annahme
    des Kunden noch widerrufen.
    2. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich ohne MwSt., Kosten für Verpackung und Transport, wenn nicht
    anderes angegeben ist.
    3. Sofern dem Verkäufer Kosten für die Erstellung des Angebots entstanden sind, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden alle
    Kosten in Rechnung zu stellen, die bei der Erstellung des Angebots entstanden sind.
    4. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem sich der Verkäufer mit einem Auftrag schriftlich einverstanden erklärt
    hat, wenn nicht der Verkäufer sein Angebot widerruft.
    5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag in Teilen auszuführen und den Vertrag in Teilen in Rechnung zu stellen.
    6. Wenn der Verkäufer ein Produkt mit Hilfe eines Musters anbietet und/oder angeboten hat, ist das Muster nur ein
    Anhaltspunkt für das von dem Verkäufer zu liefernde Produkt. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche begründen.
    7. Geringe Abweichungen in Farbe, Dicke, Gewicht und sonstigen Abmessungen und Maßen, Qualität und Bearbeitung des
    gelieferten Materials begründen keinen Anspruch des Kunden, die Produkte abzulehnen, den Vertrag aufzulösen und/oder
    Schadensersatz von dem Verkäufer zu fordern.
  3. Lieferzeit, Abnahme
    1. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, geschieht die Lieferung DAP vereinbarter Lieferort. Wenn die Produkte durch
    den Verkäufer oder einen externen Transporteur geliefert werden, dann ist der Verkäufer befugt, es sei denn es wurde
    schriftlich anders vereinbart, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann separat in Rechnung
    gestellt, es sei denn es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Kosten für das Entladen, den Transport und etwaige
    Transportversicherungen, falls notwendig und anwendbar, gehen auf Rechnung des Kunden. Der Kunde trägt das
    Transportrisiko. Alle Transportkosten, die eine Folge staatlicher Maßnahmen sind wie, aber nicht darauf beschränkt,
    Sicherheitsvorschriften, gehen ebenfalls auf Rechnung des Kunden.
    2. Die Lieferung wird in dem Moment der tatsächlichen Übergabe der Produkte durch den Verkäufer an das Transportunternehmen
    als erfolgt betrachtet.
    3. Eine vereinbarte Lieferzeit oder Lieferfrist ist keine Ausschlussfrist. Bei einer nicht fristgerechten Lieferung muss der Kunde
    den Verkäufer demnach schriftlich in Verzug setzen und dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von mindestens sechs
    Wochen einräumen.
    4. Wenn der Kunde die Produkte nicht vor dem Verstreichen der äußersten vereinbarten Lieferfrist abnimmt und/oder der
    Kunde die Produkte zu Unrecht ablehnt, kann der Verkäufer die Produkte auf Rechnung des Kunden, worunter auch das
    Risiko einer Qualitätsminderung durch beispielsweise, aber nicht darauf beschränkt, Abweichungen in Farbe und Qualität
    der Produkte, in Verwahrung nehmen (lassen). Alle dem Verkäufer in Bezug auf die Inverwahrnahme der Produkte
    entstandenen und entstehenden Kosten gehen auf Rechnung des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Kunden die
    Produkte erst nach vollständiger Bezahlung der Verwahrungskosten zu übergeben.
  4. Prüfung der Produkte, Reklamationsfrist
    1. Der Kunde ist zum Zeitpunkt der Ablieferung zur Kontrolle der gelieferten Produkte verpflichtet.
    Reklamationen/Beschwerden aufgrund von Defiziten, Mängeln, Abweichungen von den angegebenen Spezifikationen
    oder äußerlich erkennbaren Abweichungen/Beschädigungen müssen vom Kunden auf den von ihm zu unterzeichnenden
    Packzettel genau beschrieben werden. Verspätete Reklamationen führen zum Erlöschen aller diesbezüglichen Rechte des
    Kunden.
    2. Nicht sichtbare Mängel oder Defizite müssen dem Verkäufer innerhalb von spätestens zehn (10) Tage nach deren Entdeckung,
    jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem Lieferdatum, schriftlich angezeigt werden. Der Kunde muss Reklamationen
    genau beschreiben.
    3. Der Kunde ist nicht zur Reklamation berechtigt, wenn die von dem Verkäufer gelieferten Produkte Abweichungen
    aufweisen, sofern diese Abweichungen üblicherweise in der Branche toleriert werden.
    4. Beschwerden führen nicht zu einem Recht des Kunden, die Bezahlung des dem Verkäufer von ihm geschuldeten Betrages
    auszusetzen oder zu verrechnen.
    5. Beschwerden in Bezug auf den Rechnungsbetrag müssen dem Verkäufer spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach
    dem Versand der betreffenden Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.
  5. Preise
    1. Werden in der Zeit zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Ablieferung die Selbstkostenpreise infolge,
    jedoch nicht beschränkt auf, z.B. staatlicher Maßnahmen, Gehälter und Einfuhrzölle oder die Selbstkostenpreise, falls
    Fristen vorliegen, während dieser Fristen erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, den dem Kunden in Rechnung zu stellenden
    Preis entsprechend zu erhöhen.
    2. Der Verkäufer hat das Recht zu bedingen, dass von dem Kunden – bevor die Produkte geliefert werden – ein Vorschuss
    bezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird.
    3. Wenn dem Verkäufer eindeutige Rechenfehler unterlaufen sind, können diese jederzeit von ihm korrigiert werden.
  6. Bezahlung
    1. Alle Bezahlungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne eines Anspruchs des
    Kunden auf Rabatt, Aussetzung oder Verrechnung.
    2. Neukunden müssen die Rechnung per Vorkasse bezahlen, nach Erhalt des Zahlungsbeleges wird die Waren versendet.
    3. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß, befindet sich dieser in Verzug, ohne
    dass dafür eine weitere Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Im Falle einer nicht fristgerechten Bezahlung ist
    der Verkäufer berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden, sowohl die aufgrund des Vertrages, worauf sich der
    Zahlungsrückstand bezieht, als die aufgrund anderer Verträge, auszusetzen.
    4. Sodann hat der Verkäufer das Recht, dem Kunden pro Monat die gesetzlichen Handelszinsen, plus 4 Prozentpunkte, über
    den ausstehenden Betrag in Rechnung zu stellen, zu berechnen ab dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Datum der
    vollständigen Begleichung. Ein Teil eines Kalendermonats gilt in diesem Zusammenhang als ein gesamter Kalendermonat.
    5. Alle Kosten für die gerichtliche oder außergerichtliche Betreibung der Forderung(en) gehen zu Lasten des Kunden. Diese
    werden auf 15 % des Rechnungsbetrages festgesetzt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, beim Kunden die
    tatsächlichen Kosten, sofern diese höher sind, geltend zu machen. Von den Zahlungseingängen des säumigen Kunden
    werden zunächst erst diese außergerichtlichen Kosten und Zinsen bezahlt, danach werden mit der Restsumme die
    ältesten ausstehenden Rechnungen beglichen.
    6. Wenn der Kunde versucht, mit seinen Gläubigern einen Schuldenerlass zu erreichen, im Falle eines Insolvenzantrags, eines
    Antrags auf gerichtlichen Zahlungsaufschub oder gesetzliche Umschuldungsregelung für natürliche Personen (WSNP),
    einer Beschlagnahme und/oder Liquidation eines Unternehmens sowie im Falle des Versterbens und/oder einer
    gesetzlichen Vormundschaft und/oder der Einziehung und/oder Herabsetzung eines von der Kreditversicherung des
    Verkäufers zugunsten des Kunden eingeräumten Kreditlimits, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu
    kündigen und sind alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Kunden sofort fällig, unbeschadet des Rechts, den
    zusätzlich erlittenen Schaden geltend zu machen.
    7. Der Verkäufer hat jederzeit aufgrund von Vermutungen einer verminderten Kreditwürdigkeit des Kunden das Recht,
    wahlweise entweder die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag für die Zukunft als aufgelöst zu betrachten, wenn nicht
    von dem Kunden innerhalb einer von dem Verkäufer zu setzenden Frist eine Sicherheit für die volle und fristgerechte
    Bezahlung des vom Kunden geschuldeten Betrags geleistet wird. In beiden Fällen hat der Verkäufer das Recht auf
    Schadensersatz für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags. Auf Ersuchen des Kunden können die Lieferungen gegen eine
    von dem Verkäufer zu beurteilende Sicherheit fortgesetzt werden.
    8. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern, wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden – nach
    Ansicht des Verkäufers – verschlechtert hat. Zu dem Recht auf Änderung der Zahlungsbedingungen gehört auch das
    Recht, die Bezahlung vor Beginn der Produktion oder Lieferung zu verlangen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Produkten vor, bis der
    Kaufpreis für alle diese Produkte vollständig gezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenso für alle Verpflichtungen aus
    diesen oder anderen Verträgen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden erhalten sollte.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als
    erkennbares Eigentum des Verkäufers aufzubewahren.
    3. Wenn der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt und/oder der Verkäufer
    Grund zur Annahme hat, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter
    Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ohne Intervention eines Dritten, wie beispielsweise, jedoch nicht darauf
    beschränkt, eines Richters oder Gerichtsvollziehers, zurückzunehmen. Dabei erteilt der Kunde dem Verkäufer die
    Erlaubnis, die betreffenden Produkte in Besitz zu nehmen sowie die Räume zu betreten, in denen sich die betreffenden
    Produkte befinden sowie den Zugang zu diesen zu ermöglichen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Ansprüche an den
    Produkten, auf denen ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ruht, geltend machen.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Brand-, Explosions- und
    Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf erste Nachfrage Einsicht in die Policen dieser
    Versicherungen zu verschaffen.
    6. Solange das Eigentum der Produkte nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist es diesem nicht erlaubt, das Eigentum an
    den gelieferten Produkte an einen Dritten zu übertragen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, zu veräußern oder
    zur Nutzung zu überlassen, gleich unter welchem Titel, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart worden ist.
    7. Falls der Verkäufer Produkte aufgrund dieses Artikels zurücknimmt, wird er eine Stornorechnung erstellen. Die Produkte
    werden dann zu dem Marktwert der Produkte, berechnet zum Zeitpunkt der Rücknahme, storniert.
    8. Falls der Kunde die Produkte an einen Dritten weiterverkauft und der Kaufpreis für die Produkte noch nicht (vollständig)
    beglichen worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die Forderung gegen diesen Dritten an den Verkäufer abzutreten oder zu
    verpfänden.
  8. Höhere Gewalt
    1. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Umstand verstanden, worauf der Verkäufer
    keinen Einfluss hat – auch wenn dies zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrag bereits vorhersehbar gewesen ist -,
    der die Erfüllung des Vertrages dauerhaft oder zeitweise verhindert, sowie, sofern darunter nicht schon inbegriffen,
    (Bürger)Kriege, Kriegsgefahr, (Arbeits-)Streiks, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, Pandemien, Epidemien, Brand
    und andere ernste Störungen des Betriebs des Verkäufers oder dessen Lieferanten, sowie Vertragsverletzungen seitens
    Zulieferern des Verkäufers.
    2. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, werden
    diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis der Verkäufer wieder in der Lage ist, den Vertrag in vereinbarter Form zu erfüllen.
    3. Falls der Verkäufer seine Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder
    seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits gelieferten oder den lieferbaren Teil
    gesondert in Rechnung zu stellen. Sodann ist der Kunde verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als würde es einen
    gesonderten Vertrag betreffen.
    4. Wenn der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage zu sein scheint, seine Verpflichtungen gegenüber
    dem Kunden infolge eines in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Ereignisses zu erfüllen, haben sowohl Verkäufer als
    Kunde das Recht, den zwischen ihnen bestehenden Vertrag aufzulösen, ohne dass der Verkäufer gegenüber dem Kunden
    zum Ersatz eines mit der Auflösung in Zusammenhang stehenden Schadens verpflichtet ist.
  9. Haftung
    1. Die Haftung des Verkäufers für alle Schäden und Kosten, die durch einen zurechenbaren Mangel bei der Vertragserfüllung
    verursacht wurden, in direktem Zusammenhang damit stehen oder die durch eine rechtswidrige Handlung des Verkäufers
    verursacht wurden, ist stets auf die Reparatur der mangelhaften Produkte oder zumindest auf deren Ersatz beschränkt.
    2. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Netto-Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung beschränkt.
    3. Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden und Kosten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf
    Produktionsschäden, entgangenen Gewinn und andere indirekte wirtschaftliche Schäden, Transportkosten,
    Stagnationsschäden, Schäden an Dritten, Betriebsverluste, Produktionsausfall und verpasste Chancen.
    4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch sein Personal oder andere während des Transports der Produkte von dem
    Verkäufer beauftragte Lieferanten oder Dritte verursacht werden.
    5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die sich aus falschen und/oder unvollständigen Angaben des Kunden ergeben. Der
    Verkäufer haftet auch nicht für Druck- oder Schreibfehler in oder auf Abbildungen, Broschüren, Verpackungen,
    Gebrauchsanleitungen, und/oder Websites.
    6. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Kunde die Gebrauchsanleitungen der Produkte, einschließlich, jedoch nicht darauf
    beschränkt, der Sicherheitsvorschriften Lagerungsempfehlungen, nicht beachtet.
    7. Der Kunde stellt den Verkäufer schadlos und von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, für welche die Haftung
    des Verkäufers in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden gegenüber ausgeschlossen ist.
  10. Geistige Eigentumsrechte
    1. Dem Kunden ist bekannt, dass die im Zusammenhang mit dem Vertrag gelieferten Produkte, Modelle, Muster, Logos,
    Broschüren, Abbildungen usw. sowie deren Ableitungen geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers und Dritten
    unterliegen können; er wird diese Eigentumsrechte respektieren und nicht verletzen.
    2. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, diese Dokumente, Materialien und/oder Produkte sowie Werbematerial für
    andere Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, Dritten zur Verfügung zu stellen oder in einer anderen
    als der in dem Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden festgelegten Weise zu verwenden, wenn nicht eine
    ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers vorliegt. So ist es dem Kunden gestattet, um Logos des Verkäufers
    auf seiner Webseite oder in Angeboten zu verwenden.
    3. Sofern der Kunde Kenntnis von einer vorstehend beschriebenen Verletzung des gewerblichen/geistigen Eigentumsrechts
    hat, muss er den Verkäufer unverzüglich darüber informieren.
    4. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Kunde dem Verkäufer eine sofort fällige
    Vertragsstrafe von EUR 30.000,-, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die Einhaltung der Vorschriften und/oder den Ersatz des
    tatsächlichen Schadens zu verlangen.
    5. Der Kunde garantiert dem Verkäufer, dass er berechtigt ist, die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Modelle,
    Muster, Logos, Bilder usw. sowie deren Ableitungen zu verwenden. Der Kunde stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung
    frei, die sich aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien ergeben kann.
  11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten
    zu dem Zeitpunkt in Kraft, der für ihr Inkrafttreten angekündigt wurde. Der Verkäufer wird dem Kunden die geänderten
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig zusenden. Wurde kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt, treten die
    Änderungen gegenüber dem Kunden in Kraft, sobald dieser über die Änderungen informiert wurde.
  12. Sonstiges
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst. Bei der Übersetzung der Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache gilt die niederländische Fassung als verbindlich und die verwendeten
    Begriffe werden im Rahmen der niederländischen Rechtsordnung gelesen und verstanden.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich geändert werden. Das gilt auch für dieses
    Schriftlichkeitserfordernis.
    3. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, werden die übrigen
    Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit behalten. In dem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine
    wirksame Bestimmung, die mit dem Zweck und Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmt,
    dahingehend ersetzen, dass sich eine neue Bestimmung so wenig wie möglich von der unwirksamen Bestimmung
    unterscheidet.
  13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Angebote und Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden
    unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich
    ausgeschlossen.
    2. Für Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag ergeben können, ist
    ausschließlich das Gericht Overijssel, Standort Almelo, Niederlande, zuständig, wobei es dem Verkäufer auch freisteht,
    den Kunden vor das zuständige Gericht an seinem Wohnsitz zu laden.